Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsabschluss
1. Die Verträge der Beteiligten kommen auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zu Stande.

2. Mit Buchung einer NISV Fachkundeschulung über den Webshop oder auf einem anderem Wege entsteht ein verbindlicher Schulungsvertrag.

3. Ein kostenloser Rücktritt ist bis 24 Stunden nach der Buchung möglich. Danach ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.

§ 2 Inhalt der Leistungen
1. Die Leistung umfasst die sorgfältige und korrekte Durchführung der Ausbildung, der Kurse oder sonstiger vertraglicher Pflichten unter Gewährung gegenseitiger Rücksichtnahme.

2. Die Teilnehmenden werden umfassend über die finanziellen und fachlichen Anforderungen informiert. Sie müssen hierzu eigenverantwortlich alle Unterlagen vorlegen, die zur Zulassung, der Aus- oder Weiterbildung notwendig sind.

3. Die an der Ausbildung, bzw. dem Kurs Beteiligten, verpflichten sich zum pünktlichen und höflichen Umgang miteinander, sowie zu einem gepflegten Umgangston.

4. Voraussetzungen für die Prüfungszulassungen sind, neben der Absolvierung aller Kurse, die regelmäßige und ordnungsgemäße Ausbildung und das Erreichen des Kurszieles.

5. Geringfügige und zumutbare inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen durch die MEDI METROPOLE GMBH sind zulässig, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für die Teilnehmerinnen nicht wesentlich ändern. Über solche Änderungen der Leistung informiert die MEDI METROPOLE GMBH die Teilnehmenden rechtzeitig. Änderungen der Leistung durch den/die Teilnehmerin sind vorbehaltlich der Zustimmung der MEDI METROPOLE GMBH möglich. Durch einvernehmliche Leistungsänderungen kommt kein neuer Vertrag zustande.

§ 3 Anmeldungsvoraussetzungen
1. Die verbindliche Anmeldung wird zusammen mit den durch die Bewerber eingereichten Unterlagen geprüft. Entsprechen sie den Zulassungsvoraussetzungen, werden sie für eine Ausbildung oder einen Kurs als zukünftige Teilnehmerinnen zugelassen. Diese Zulassungsvorgaben liegen nicht immer im Ermessen des Bildungsträgers, sondern können auch von anderer Stelle u.a auch gesetzlich vorgegeben sein.

2. Wird die Anmeldung akzeptiert, erhält der/die Teilnehmerin die verbindliche Anmeldung von der Schulleitung unterschrieben zurück. Es wird somit ein Schulung - Teilnehmervertrag geschlossen.

3. Der/die Teilnehmerin hat die aktuelle Wohnsitzadresse anzugeben, Änderungen sind der Schule unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

4. Die gesundheitliche und persönliche Eignung ist Aufnahmevoraussetzung.

5. Bei Sprachproblemen oder körperlichen Einschränkungen kann die MEDI METROPOLE GMBH die persönliche Eignung durch ein persönliches Gespräch und die vorherige Teilnahme an verschiedenen Unterrichtseinheiten zunächst prüfen.

6. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung grundsätzlich von allen Erziehungsberechtigten zu unterzeichnet nur eine erziehungsberechtigte Person den Vertrag, bestätigt diese damit, eine entsprechende Vollmacht der ggf. noch vorhandenen, weiteren Erziehungsberechtigten bzw. das alleinige Erziehungsrecht zu haben. Für den Fall des Erreichen der Volljährigkeit während der Aus- oder Weiterbildung tritt ab dann die volljährige teilnehmende Person mit eigenhändiger Unterschrift dem Unterrichtsvertrag bei. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigte bleiben weiterhin Vertragspartner. Ihre Rechten und Pflichten bestimmen sich unter Berücksichtigung der Volljährigkeit des Schülers.

§ 4 Ablauf der Aus- und Weiterbildungen
1. Die Aus- oder Weiterbildung vermittelt den Teilnehmenden die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten je nach Kurs oder Ausbildung.

2. Die Dauer der Aus- oder Weiterbildung der Kurse kann variieren, sowie die Angebote sich auch über andere als die bekanntgegebenen Durchführungszeiten erstrecken . Dies ist auch von den Fehlzeiten der einzelnen Teilnehmern abhängig, welche u 100% nachgeholt werden müssen.

3. Die Teilnehmenden erhalten von der MEDI METROPOLE GMBH rechtzeitig vor Kursbeginn einen Stundenplan, aus dem Dauer und Zeitpunkt der jeweiligen Kurse entnommen werden können. Grundsätzlich wird die Aus- oder Weiterbildung zeitlich zusammenhängend durchgeführt. Der Stundenplan sieht des weiteren auch einzelne Termine, Pausen sowie Ferien- und Prüfungszeiten vor. Sofern organisatorisch erforderlich, ist die MEDI METROPOLE GMBH berechtigt, Verschiebungen innerhalb des Stundenplanes vorzunehmen.

4. Die Kurse finden in den von der MEDI METROPOLE GMBH vorgegebenen Gebäuden statt. Sofern organisatorisch notwendig, darf die MEDI METROPOLE GMBH andere geeignete Räumlichkeiten als Schulungsort bestimmen, insofern dies den Teilnehmenden zumutbar ist.

5. Falls Ausbildungs- oder Kursstunden aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund der Verhinderung einer Lehrkraft, nicht stattfinden können, kann die MEDI METROPOLE GMBH einen Ersatztermin, einen Ersatzinhalt oder eine Ersatzlehrkraft festlegen.

6. Bei den praktischen Übungen stellen sich die Teilnehmenden gegenseitig zur Verfügung oder es erfolgen Behandlungen fremder Dritte oder Modellkunden.

7. Teilnehmende, die durch ihr Verhalten den Unterricht stören, können nach Ermahnung von der weiteren Teilnahme an der Unterrichtseinheit auch längerfristig ausgeschlossen werden.

8. Die Schul- und Hausordnung ist verbindlich. Diese wird gesondert aufgeführt.


§ 5  Krankheit und Fehlzeiten
1. Erkrankt ein Teilnehmender oder kann er aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, ist er verpflichtet, dies sofort der MEDI METROPOLE GMBH mitzuteilen, wenn möglich 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn oder bei spontaner Erkrankung morgens bis spätestens 9:00 Uhr.

2. Sollte dies nicht geschehen und die MEDI METROPOLE GMBH muss zudem ein Modell wieder nach Hause schicken, werden die Modellkosten in der gesamten Höhe dem/der Teilnehmerin gesondert in Rechnung gestellt.

3. Der/die Teilnehmerin wird grundsätzlich nur bei 100% Kursbelegung zur Prüfung zugelassen.

4. Verspätungen und Fehlzeiten müssen spätestens am ersten Tag nach Eintritt schriftlich ausreichend begründet werden, ansonsten verbleibt der Vermerk „unentschuldigt fehlend“ in den Zertifikaten. Fehlzeiten müssen nachgeholt werden.


§ 6 Prüfung
1. Nur bei regelmäßiger Unterrichtsteilnahme ( 100% ) und Bezahlung der vertraglich vereinbarten Gesamtsumme wird der/die Teilnehmerin zur Abschlussprüfung zugelassen und erhält bei Bestehen die Zertifikate.

2. Verlässt der/die Teilnehmerin ohne Abschlussprüfung die MEDI METROPOLE GMBH, erhält er ein genaueres zum Abbruch und Fernbleiben einer Prüfung bezogenes Schreiben inkl. seines Schulungsstandes.


§ 7 Unterrichtsmaterialien
1. Materialien und Unterrichtsunterlagen, die zu Beginn der Aus- oder Weiterbildung ausgehändigt werden, gehen erst nach Bezahlung der Gesamtsumme in das Eigentum des Schülers über.

2. Die Depotware zur Behandlung der Modelle wird von der MEDI METROPOLE GMBH gestellt.

3. Der Schüler ist angehalten, umsichtig und sparsam mit den zur Verfügung stehenden Waren, Geräten und Ausstattungen umzugehen.

4. Der Schüler bringt eigenverantwortlich zu jedem Unterrichtstag die Arbeitsutensilien mit, nicht mehr vorhandene Arbeitsutensilien, die von der MEDI METROPOLE GMBH zur Verfügung gestellt wurden, werden nicht kostenlos ersetzt, sondern gesondert berechnet.



§ 8 E-Learning
1. Der Umfang und die Dauer der Nutzung der im Unterricht verwendeten Online- Lernplattformen wird entweder beim Kauf der Kurse festgelegt oder über die Dozenten. Die dabei vorgegebene Zeit wird als Zeitumfang oder als Dauer in Form von Zeiteinheiten (Tage, Wochen, Monate, etc.) oder als innerhalb einer bestimmten Frist (von (Datum) bis (Datum)) festgelegt und beginnt daher nicht immer mit dem ersten Login durch die Schüler.

2. Die Login-Daten, Lerninhalte und Kooperationsleistungen sind sogfältig aufzubewahren und keiner weiteren Person zugänglich zu Werden die Logindaten oder der Inhalt ohne ausdrückliche Zustimmung durch die MEDI METROPOLE GMBH weiteren Personen zugänglich gemacht, ist mit Vertragsstrafen von 10.000 EUR bis 25.000 EUR zur rechnen.

3. Falls der Login auf der Lernplattform nicht möglich ist oder Probleme bei der Ansicht auftreten, ist dies innerhalb von 24 Stunden der MEDI METROPOLE GMBH zu melden. Nur so kann eine Verlängerung der Zugriffsdauer erreicht werden. Einen rechtlichen Anspruch auf die Verlängerung des Zugriffs gibt es nicht.

4. Umfang und Dauer der Nutzung der Plattform, der Kurse, Inhalte oder Ausbildungen werden durch den Kauf der entsprechenden Inhalte geregelt. Daher ist für die Schüler immer nur der Inhalt zu sehen, der erworben wurde. Andere E- Learning Inhalt sind für die Nutzer nicht sichtbar. Nach Ablauf der Nutzungsdauer oder -frist kann der Inhalt grundsätzlich nicht wieder aufgerufen werden. Kostenpflichtige Verlängerungen können, sofern technisch möglich, eingerichtet werden.

5. Im Falle des Erstellen eigener Beiträge erklären sich die Schüler damit einverstanden, dass keine Inhalte erstellt werden, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Außerdem dürfen nur Links, Bilder, Fotos, Videos, Dokumente bzw. sonstige Inhalte verwendet werden, deren Rechte bei den Schülern Die MEDI METROPOLE GMBH übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte bzw. Beiträge, die sie nicht selbst erstellt hat oder die sie zur Kenntnis genommen hat.

6. Die MEDI METROPOLE GMBH übt auch auf den Online-Lernplattformen und Kollaborationsplattformen das Hausrecht aus. Kommt es zum Verstoß gegen die Regeln der AGB oder anderer Nutzungsbedingungen, kann die MEDI METROPOLE GMBH sowohl mit als auch ohne vorherige Abmahnung die Schüler zeitweise oder dauerhaft von der Nutzung der E-Learning Inhalte ausschließen. Die MEDI METROPOLE GMBH haftet auch bei digitalen Angeboten nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn.


§ 9 Absage von Kursen
1. Die MEDI METROPOLE GMBH behält sich vor im Falle von ungenügenden Anmeldezahlen einen Kurs bis 14 Tage vor seinem Beginn ersatzlos zu streichen. Die Teilnehmenden, die sich für diesen Lehrgang angemeldet haben, werden automatisch auf den nächsten folgenden Lehrgang gebucht, in dem noch Plätze frei sind.

2. Sie werden darüber schriftlich informiert und haben für einen Zeitraum von 14 Tagen nach dem Zugang dieser Mitteilung das Recht, die Teilnahme durch eine schriftliche Mitteilung, die spätestens binnen 14 Tagen nach Zugang des Hinweises bei der MEDI METROPOLE GMBH eingehen muss, umzubuchen.

§ 10 Preise
1. Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Aus- oder In diesem Preis können je nach Ausbildung oder Kurs auch die Anmeldegebühr, Prüfungsgebühr, Handwerkszeug, Verbrauchsmaterialien oder andere Leistungen enthalten sein. Wenn diese Posten im Vertrag nicht aufgeführt sind, sind sie grundsätzlich auch im Preis nicht inbegriffen.

2. Ist eine Grundausstattung vorgesehen, wird sie mit einem Schülerset übergeben, welches in das persönliche Eigentum des Schülers erst nach vollständiger Bezahlung des gesamten vertraglich geschuldeten Betrags übergeht.

3. Müssen Prüfungen oder Kurse wiederholt werden, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Preise hierfür sind der jeweiligen Ausbildungs- oder Kursbeschreibung bzw. der Prüfungsordnung zu entnehmen.

§ 11 Fälligkeit, Zahlungsweise
1. Es gelten die im jeweiligen Ausbildungsvertrag, Teilnehmervertrag vereinbarten Fälligkeiten und Regelungen bei Zahlungsverzug.

2. Werden die Zahlungen über einen der unterstützten Online Zahlungsdienstleister (z.B. PayPal, Klarna) abgewickelt, gelten anstelle der Regelungen des §11 dieser AGB die Regelungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.

§ 12 Ausbildungsbeihilfen
1. Zusagen zu Ausbildungsbeihilfen und anderen finanziellen Unterstützungen können nur die dafür zuständigen Stellen geben. Wir empfehlen, diese Fragen noch vor der Anmeldung zu klären. Die Gewährung von Leistungen Dritter hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Gültigkeit dieses Vertrages.
 


§ 13 Kündigung durch den/die Teilnehmerin
1. Teilnehmende können den geschlossenen Vertrag gemäß der gesetzlichen Bestimmungen (§ 626 BGB) jederzeit fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Der Grund der Kündigung und die Kündigung selbst sind schriftlich und unverzüglich per Einschreiben zu senden. Eine ordentliche Kündigung durch die Teilnehmenden ist ausgeschlossen, außer es wurden im Ausbildungs- bzw. Teilnehmervertrag abweichende Regelungen vereinbart.

2. Der Teilnehmende erkennt das dringende Interesse der MEDI METROPOLE GMBH an einer längerfristigen Bindung, sowie einer verlässlichen Kalkulation ausdrücklich an.

3. Bei Kündigung wegen einer höchstpersönlichen medizinischen Ungeeignetheit ist ein Attest des Vertrauensarztes zur vorlage der MEDI METROPOLE GMBH erforderlich.

4. Der Teilnehmende erkennt das dringende Interesse der MEDI METROPOLE GMBH an der Vermeidung von Abbrüchen unter unwahren Vorwänden. Bei Verhinderung durch vorübergehende Umstände, wie Schwangerschaft oder Krankheit, muss die Aus- oder Weiterbildung zu einem Folgetermin nachgeholt werden, ohne dass ein neuer Vertrag zustande kommt.

5. Nimmt der Teilnehmende das Recht zur Kündigung wahr, hat die MEDI METROPOLE GMBH Anspruch auf eine angemessene pauschale Erstattung anstelle des vereinbarten Aus- oder Weiterbildungsentgelts, außer es wurde im Teilnehmer- oder Ausbildungsvertrag eine abweichende Regelung getroffen.

6. Die Höhe der pauschalen Erstattung hängt vom Zeitpunkt der Kündigung ab.

7. Bei Nichtinanspruchnahme der Leistung ohne vorherige Kündigung durch den Teilnehmenden hat die MEDI METROPOLE GMBH Anspruch auf die volle Vergütung.

8. Bei NiSV-Schulungen ist die ordentliche Kündigung des Schülers ebenfalls unmöglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


§ 14 Kündigung durch die Ausbilderin
1. Die MEDI METROPOLE GMBH kann vor Aus- oder Weiterbildungsbeginn vom Vertrag zurücktreten und nach Aus- oder Weiterbildungsbeginn kündigen, wenn außergewöhnliche Umstände, die die MEDI METROPOLE GMBH nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung unmöglich oder unzumutbar ist.

2. In diesem Fall kann der Teilnehmende, die ihm in unmittelbarem Zusammenhang mit der Aus- oder Weiterbildung entstandenen notwendigen Aufwendungen nur dann ersetzt verlangen, wenn der MEDI METROPOLE GMBH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.

3. Bei einem nachhaltigen Verstoß des Teilnehmenden gegen die Aus – oder Weiterbildungsvorschriften ist die MEDI METROPOLE GMBH berechtigt eine Abmahnung auszusprechen, die in den Aus- oder Weiterbildungsunterlagen zu vermerken Bei einem erneuten Verstoß aus gleichem Grunde kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Bei einem schweren und nicht hinnehmbaren Verstoß ist die MEDI METROPOLE GMBH berechtigt, das Aus- oder Weiterbildungsverhältnis sofort fristlos zu kündigen.

4. Wird der Ausbildungs- Teilnehmervertrag durch fristlose Kündigung der MEDI METROPOLE GMBH beendet, so steht der Schule ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 100 % der Lehrgangskosten zu.

§ 15 Versicherung und Haftung
1. Die MEDI METROPOLE GMBH ist für Schadensfälle im Zusammenhang mit den Schulungsräumlichkeiten und den Schulleistungen. Liegt ein versicherter Schadensfall vor, verpflichtet sich der Teilnehmende, soweit erforderlich, bei der Erfüllung der versicherungstechnischen Obliegenheiten der MEDI METROPOLE GMBH mitzuwirken.

2. Unterlässt der Teilnehmende schuldhaft diese Mitwirkung und wird die Haftpflichtversicherung der MEDI METROPOLE GMBH dadurch von ihrer Eintrittspflicht frei, wird auch die MEDI METROPOLE GMBH gegenüber dem Teilnehmenden von der Leistung auf Schadensersatz.

3. Eine Haftung für eingebrachte Sachen besteht nicht.

4. Die MEDI METROPOLE GMBH haftet in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit der MEDI METROPOLE GMBH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei leicht fahrlässig verursachter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5. Der Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, soweit nicht sogleich ein anderer o.g.Haftungsgrund vorliegt. Der Haftungsausschluss gilt nicht, wenn und soweit der Schadensfall von der unter §15 Ziff. 1. genannten Haftpflichtversicherung gedeckt ist. 6 Die Regelungen des §15 Ziff. 1 gelten für alle Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

6. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Schülers ist mit der vorstehenden Regelung besteht nicht.

7. Reklamationen jeglicher Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang der Leistung, schriftlich geltend zu Die Gewährleistung der MEDI METROPOLE GMBH beschränkt sich nach Ermessen auf Wiederholung der vereinbarten Leistung. Die MEDI METROPOLE GMBH haftet nicht für von Dritten verursachte Sach- oder Körperschäden.

8. Die Teilnehmerinnen sind unfallversichert bei der Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse.

9. Haftungsausschlüsse aus diesem Vertrag berühren die gesetzlichen Regelungen nicht.
 

 
§ 16 Geistiges Eigentum und Urheberrechte
1. Die Skripte, die den Teilnehmerinnen zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dienen nur dem persönlichen Gebrauch.

2. Vervielfältigung, Verbreitung der Skripte sowie Video- und Tonaufnahmen des Unterrichts und das Abfotografieren von Unterrichtsmaterialien sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Schulleitung zulässig.

3. Im Falle von Zuwiderhandlungen stehen der MEDI METROPOLE GMBH Schadensersatzansprüche gegen den/die jeweilige/n Teilnehmerin.
 


§ 17 Sonstiges
1. Diese Nutzungsbedingungen können durch die MEDI METROPOLE GMBH zu jeder Zeit geändert oder angepasst werden.

2. Die Änderung wird schriftlich mitgeteilt. Der Teilnehmende hat das Recht, zu widersprechen. Wird dieses Widerspruchsrecht in Anspruch genommen, erlischt das Vertragsverhältnis zwischen der MEDI METROPOLE GMBH und dem Teilnehmenden mit sofortiger Wirkung.

3. Die MEDI METROPOLE GMBH kann die Teilnehmenden zu jedem Zeitpunkt über Neuerungen und Änderungen Der Teilnahme an und Inhalte von Schulungen informieren.

4. Sowohl Rücktritt als auch Kündigung durch den Teilnehmenden von Vertragsbestandteilen oder dem gesamten Vertrag bedürfen der Schriftform.

5. Änderungen von oder Nebenabreden zu mit der MEDI METROPOLE GMBH geschlossenen Verträgen bedürfen ebenfalls der Schriftform.

 

§ 18  Einrede Verzicht
1. Der Schüler verzichtet auf die Geltendmachung der Einrede der Verjährung.

 

§ 19 Gerichtsstand
1.Erfüllungsort und Gesichtsstand ist Berlin.
 

§ 20 Salvatorische Klausel
1. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt.