Laserschutzbeauftragter nach TROS und OstrV

Medi Metropole Akademie
Laserschutzbeauftragter nach TROS und OstrV

Der Laserschutzbeauftragte hat für den sicheren Betrieb der Lasereinrichtungen an Arbeitsplätzen zu sorgen.
Nach § 5 OStrV und TROS Laserstrahlung muss jedes Unternehmen, welches Geräte ab Laserklasse 3
einsetzt, einen Laserschutzbeauftragten schriftlich bestellen.

 

372,66 €
zzgl. gesetzlicher Mwst. 
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